Wo finden Sie die erforderlichen Einkommensangaben auf dem Steuerbescheid?
Gemeinsames steuerbares Einkommen der Eltern (beider Elternteile)
- Betrag neben der Bezeichnung: “GEMEINSAMES STEUERBARES EINKOMMEN“
- Achtung: Betrag nach Abzug des Unterhaltsgeldes eingeben.
Steuerabzugsfähiges Unterhaltsgeld
- (Code 1390 / 2390) x 80 %
Befreiung für Fahrten zum/vom Arbeitsplatz
- Code 1255 / 2255
Getrennt steuerbare Einkommen zum durchschnittlichen Veranlagungssatz dieses Jahres
- Betrag neben dem Vermerk „Getrennt steuerbare Einkommen“, darunter „Betrag x ab,c %“, wobei ab,c % der durchschnittlich Veranlagungssatz
dieses Jahres ist, wenn im unteren Abschnitt des Steuerbescheides neben der Bezeichnung dieser Prozentsatz wiederzufinden ist.
Getrennt steuerbare Einkommen zum durchschnittlichen Veranlagungssatz des vergangenen Jahres
- Betrag neben dem Vermerk „Getrennt steuerbare Einkommen“, darunter der „Betrag x ab,c%“, wobei ab,c % der durchschnittliche Veranlagungssatz des
vergangenen Jahres ist, wenn im unteren Abschnitt des Steuerbescheides dieser Prozentsatz nirgendwo zu finden ist
Hinzukommender Zinsabzug bei Neubauten oder Sanierungen
- Code 1138 / 2138 (Neubau)
- Code 1139 / 2139 (Sanierung)
Netto-Einkommen aus unbeweglichen Gütern laut Steuerbescheid
- Resultat neben dem Vermerk „Netto-Einkommen“ unter der Rubrik “Einkommen aus unbeweglichen Gütern (indexiertes Katastereinkommen)”
Einbehaltener Berufssteuervorabzug / Vorauszahlungen
- Code 1286 / 2286 (Berufssteuervorabzug)
- Betrag neben der Bezeichnung „Vorauszahlungen“
Einbehaltener Sonderbeitrag zur Sozialversicherung
- Code 1287 / 2287
Steuerauflage / Steuererstattung des Elternteils
Elternteilbesteuerung wie Alleinstehender:
- Resultat neben der Bezeichnung „Betrag, der Ihnen erstattet wird”
- Resultat neben der Bezeichnung „Betrag, den Sie am xx/xx/xxxx zu bezahlen haben”
Besteuerung wie ein Ehepaar (wiederverheiratet oder zusammenwohnend nach der Definition des Gesetzes)
- Betrag neben Bezeichnung „Saldo“ zuzüglich der Summe der:
- Gemeindesteuer = x % (0 bis 9 %) x Betrag unter der Bezeichnung „umzulegende Besteuerung“
- Anteil “ Sonderbeitrag zur Sozialversicherung”
- Anteil „Befreiung Sozialversichertenselbstbeitrag“